Die Oberschule umfasst zwei Bildungsgänge: den Bildungsgang zum Erwerb des erweiterten Hauptschulabschlusse/der erweiterten Berufsbildungsreife und den Bildungsgang zum Erwerb des Realschulabschlusse/der Fachoberschulreife. Bei entsprechenden schulischen Leistungen wird an der Oberschule auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe vergeben.Je nach erreichtem Abschluss am Ende der Jahrgangsstufe 10 steht allen Schülerinnen und Schülern neben den beruflichen Bildungsgängen auch die Fachoberschule oder der Eintritt in die gymnasiale Oberstufe, etwa an einem Oberstufenzentrum, offen.
 

Die integrativ organisierte Oberschule


Die integrativ organisierte Oberschule bildet bildungsübergangsgreifende Klassen, die in einzelnen Fächern (Mathematik und 1. Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 8, Deutsch ab Jahrgangsstufe 9, Physik oder Chemie nach Entscheidung der Schule ab Jahrgangsstufe 9) in fachleistungsdifferenzierte Kurse auf dem Niveau der grundlegenden Bildung(A-Kurs) und dem Niveau der erweiterten Bildung (B-Kurs) aufgegliedert werden.
 

Prüfungen

 

Am Ende der Klasse 10 finden für die Schülerinnen und Schüler Abschlussprüfungen statt. In den Fächern Mathematik und Deutsch werden diese schriftlich und in der 1. Fremdsprache (an unserer Schule Englisch) schriftlich und mündlich absolviert.
Die Zeugnisnote ergibt sich aus der Vornote im jeweiligen Prüfungsfach und der Prüfungsnote im Verhältnis 3:2.
 
Abschlüsse


Je nachdem, wie gut der Abschluss insgesamt ist, erhält man ...

 

zum Ende der 9. Jahrgangsstufe (nach zehn Jahren Schulbesuch)
  • den Hauptschulabschluss
am Ende der 10. Jahrgangsstufe
  • den erweitertern Hauptschulabschluss/erweiterte Berufsbildungsreife
  • den Realschulabschluss/ Fachoberschulreife
  • den Realschulabschluss/Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)

 

Mindestanforderungen und Ausfälle

 

Um einen bestimmten Abschluss zu erreichen, müssen die Leistungen Mindestanforderungen genügen. Diese Mindestanforderungen besagen gleichzeitig, dass man je nach Abschluss in höchstens 2 bzw. 3 Fächern Ausfälle haben darf - das heißt, dass man in diesen Fächern nicht die erforderlichen Leistungen erreicht hat. So ist es notwendig das ganze Jahr über den Leistungsstand im Auge zu haben.